Zwei Wehren, eine Gemeindefeuerwehr
Für die Technische Hilfeleistung und den abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz unterhält die Gemeinde Dänischenhagen zwei leistungsfähige Feuerwehren: die Freiwilligen Feuerwehren Dänischenhagen und Kaltenhof. Dazu ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet.
Beide Wehren wirken auch im Katastrophenschutz mit. Mit ihren Veranstaltungen tragen sie viel zum Dorfleben in den einzelnen Ortsteilen bei.
Die Gemeindewehrführung verbindet die beiden Wehren zur Gemeindefeuerwehr Dänischenhagen.
Ehrenamtliche Feuerwehrarbeit
Als Freiwillige Feuerwehr sind wir auf Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die mitmachen. Nur wenn sich genug Frauen und Männer einbringen, können wir unseren Auftrag erfüllen: die „nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr“.
Was heißt „ehrenamtlich“?
Wir alle haben einen Hauptberuf. Feuerwehr machen wir in unserer Freizeit, und zwar unentgeltlich. Wir helfen in ganz unterschiedlichen Notlagen. Damit wir im Einsatz wissen, was zu tun ist, nehmen wir regelmäßig an Schulungen und Übungen teil.
Wir sind kein Verein, sondern eine eigenständige, politisch neutrale Einrichtung der Gemeinde Dänischenhagen. Unsere Wehrführungen wählen wir selbst. Die Gemeindevertretung bestätigt sie, vereidigt sie und ernennt sie zu Ehrenbeamten.
Aufgaben der Gemeindewehrführung
Die Gemeindewehrführung ist das Bindeglied zwischen den beiden Wehren, der Politik und der Verwaltung. Sie
- berät Politik und Verwaltung in allen Fragen des Feuerwehrwesens,
- meldet, welche Geräte und Ausrüstung gebraucht werden,
- organisiert die Aus- und Fortbildung,
- übernimmt an Einsatzstellen die Leitung.
Wer die Gemeindewehrführung ist und wie Sie sie erreichen, steht unter Kontakt.
Einsatzgebiet und Gemeindegrenzen
Die Wehren sind zuerst für das Gemeindegebiet Dänischenhagen zuständig. Wegen der gesetzlichen Hilfeleistungsfrist (siehe unten) braucht es dafür beide Standorte, Dänischenhagen und Kaltenhof.
Bei der „nachbarschaftlichen Löschhilfe“ helfen die Wehren auch außerhalb der Gemeinde.
Die Hilfeleistungsfrist
8 Minuten
Nach der Alarmierung durch die Leitstelle dürfen bis zum Eintreffen des ersten Fahrzeugs am Einsatzort höchstens 8 Minuten vergehen.
Genaueres regelt der Feuerwehrbedarfsplan.
So läuft die Zeit bei einem Wohnungsbrand
Die Zeiten gelten ab dem Moment, in dem das Feuer ausbricht.
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0 Min.
Ein Feuer bricht aus
Bis jemand das Feuer bemerkt und die 112 wählt, rechnet man mit 3,5 Minuten.
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3,5 Min.
Der Notruf geht ein
Die Leitstelle fragt nach, was passiert ist, und schickt die passenden Kräfte los. Das dauert etwa 1,5 Minuten.
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5 Min.
Alarm für die Feuerwehr
Die Einsatzkräfte eilen zum Gerätehaus, ziehen sich um und fahren los. Für Ausrücken und Anfahrt bleiben 8 Minuten.
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13 Min.
Die ersten Kräfte sind da
Das erste Fahrzeug ist am Einsatzort. Zehn Einsatzkräfte beginnen mit Rettung und Löschangriff. Vom Notruf bis hier sind 9,5 Minuten vergangen.
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17 Min.
Grenze für die Wiederbelebung
Menschen, die so lange im Brandrauch waren, können kaum noch wiederbelebt werden. Bis hierhin muss die Rettung gelungen sein.
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18 Min.
Verstärkung trifft ein
Sechs weitere Einsatzkräfte unterstützen. Vom Notruf bis hier sind 14,5 Minuten vergangen.
Grundlage: Schutzziel „Kritischer Wohnungsbrand“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF Bund). Zeiten nach einer Darstellung von FORPLAN Dr. Schmiedel, 2016.